Wie die Regeln der Grammatik in der Sprache dafür sorgen, dass wir einander verstehen, so sorgen Gesetze dafür, dass die Freiheitsrechte, aber auch die damit verbundenen Verpflichtungen in diesem Staat eingehalten werden. Das betrifft auch die Gesetze, die bestimmen, wie viel Steuern jeder von uns zum Gesamtbudget beiträgt. Der Begriff Steuern kommt von steuern, klar. Mit Steuern kann der Staat Vorgänge und Entwicklungen steuern, um dadurch dem Gemeinwohl möglichst gut zu dienen. Das tut er bei weitem nicht immer. In mancher Hinsicht ist der Staat hilflos und in mancher Hinsicht ist er gnadenlos. So zahlt, als einer von vielen, der Starbucks Konzern, der in Österreich seit einigen Jahren seinen Kaffee verkauft, bei einem Umsatz von 17,2 Millionen Euro gerade einmal 814 Euro Steuer. Was trägt Starbucks also zum Gemeinwohl bei, außer ein paar schlecht bezahlte Arbeitsplätze?
Es ist schon lange bekannt, dass manche Österreicher von der Finanz Sonderkonditionen zugestanden bekommen. So mussten lange Zeit die österreichischen Spitzenschifahrer nur 25% ihres Einkommens überhaupt versteuern. Der sogenannte Schifahrererlass wurde dann aber von Rechnungshof kritisiert und es wurde von der Finanz ein neuer Spitzensatz für Spitzenschifahrer beschlossen – sie müssen jetzt nämlich 33% ihres Einkommens versteuern, das ist ein Steuersatz von 17 %, während jeder andere in dieser Einkommensklasse 50 % zahlt, dazu zählen auch Mannschaftssportler wie die Fußballer. Zusätzlich wurde von der Finanz für einige Spitzensportler aus anderen Sportarten ein kleines Steuerparadies aufgebaut. Die sogenannte Zuzugsbegünstigung garantiert ausländischen Sportlern, die sich in Österreich niederlassen, dass sie keinen höheren Steuersatz als im Herkunftsland blechen müssen. Solche Arrangements wurden durchaus auch persönlich ausgehandelt, wobei sich die Prominenz des Steuerzahlers umgekehrt proportional zu seiner Steuerlast verhält. Da diese Sportlerregelung Gesetz ist, wundert es mich, dass nicht schon lange alle Künstler Schauspieler und Autoren eine Klage beim Verfassungsgericht eingebracht haben, um auch in den Genuss dieser Vorzüge zu kommen. Wie man sieht, Gleichheit vor dem Gesetzt gibt es nicht. Der Staat ist nicht gerecht. Der Staat bzw. seine Vertreter vergeben Privilegien aus unterschiedlichen Motiven. Sei es der offensichtliche Wunsch, dass die Meriten der sportlichen Leistungen Einzelner einen Abglanz auf den Staat Österreich werfen und dessen Image im Ausland erhöhen. Oder sei es, um zumindest zu verhindern, dass die Herrschaften ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland, zum Beispiel nach Monaco verlegen. Nach der Devise: Lieber weniger Steuern als gar nichts. Dafür sind wir bereit, den Begriff Steuergerechtigkeit ziemlich weit auszulegen, um nicht zu sagen, wir führen ihn ad absurdum. Verfassungsrechtlich ist das Ganze sowieso bedenklich, aber solange sich niemand aufregt ……
Was ist aber mit Künstlern und Literaten? Die haben es sowieso schwer und müssen ihr künstlerisches Dasein oft über irgendwelche Fonds oder Förderprogramme finanzieren und müssen sich dann obendrein als Staatskünstler beschimpfen lassen. Obwohl sie mit ihren geringen Einnahmen wie normale Steuerpflichtige behandelt werden, als auch zum Teil Höchstbeträge bei der Sozialversicherung blechen. Sind wir nicht in erster Linie ein Land der Kultur? Sollten wir nicht Künstlern, Literaten, Malern, Philosophen die Steuerprivilegien gewähren statt Sportlern? Sollten wir nicht, wie Irland, literarische Arbeit zumindest zum Teil von der Steuer befreien? Wäre es nicht besser ein Volk von Denkern und Philosophen zu sein als ein Volk von Wintersportlern?