Ich habe in den letzten Tagen ein paar Mal gedacht, ich hab was an den Ohren. Da sind Sachen bekannt geworden, die so ungeheuerlich sind, dass es einem den Atem verschlägt und letztlich hat es keine Konsequenzen. Von was reden wir eigentlich? Da ist der österreichische Vizekanzler und Chef der FPÖ H.C.Strache dabei gefilmt worden, wie er gemeinsam mit seinem Adlatus mit ausländischer Finanzierung einen Staatsstreich plant. Nicht mehr und nicht weniger. Etwas, das ihn bei seinen geistigen Vorfahren im Dritten Reich sofort an den Galgen gebracht hätte. In der Monarchie hätte man ihm eine Pistole mit einer Kugel im Lauf in die Hand gedrückt und dann hätten zwei Offiziere vor seiner Türe Wache gehalten, bis sie den Schuss gehört hätten. So sieht es aus. Das Vergehen nennt das deutsche Strafgesetzbuch Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats und in Österreich gibt es den § 246 StGB Staatsfeindliche Verbindungen. Beides zielt auf den gewaltlosen Umsturz durch Maßnahmen im Innern gegebenenfalls mit Unterstützung von außen ab.
Die österreichische Staatsanwaltschaft druckst aber herum, ob eventuell §306 – Vorteilsannahme zur Beeinflussung – zur Anwendung kommen könnte. Und da die beiden ja mangels Echtheit der Nichte eh nix angestellt haben, wird daraus auch nichts werden. In Wahrheit müssten alle Beteiligten samt den möglichen Mitwissern – und das ist möglicherweise die ganze Parteielite der FPÖ – sofort in Gewahrsam genommen werden und sämtliche Akten und Konten der Partei beschlagnahmt werden. Was alles möglich gewesen wäre, geht ganz klar aus den Aussagen eines Elmar Podgorschek oder den Drohungen Norbert Stegers gegen Journalisten hervor. Wir verschlafenen Österreicher wären in einem totalitären Staat aufgewacht. Aber wir lassen uns von den ganzen Möchtegerngauleitern erklären, dass das wieder nur ein Einzelfall ist. Da stellt sich ein Harald Vilimsky hin und faselt unverfroren was über kriminelle Machenschaften und Geheimdiensttätigkeit bei der Entstehung des Videos und die Österreicher sind dämlich genug, ihre Blicke dorthin zu richten, wohin dieser Duce-Verschnitt mit seinem Finger deutet. Strache selbst träumt zwei Tage, nachdem er aufgeflogen ist, schon wieder von einer politischen Karriere. Ja wo sind wir denn? Kakanien in Reinkultur. Dumm und dümmer. Und die Leute, denen die ganze Bande gerade einen riesen Haufen auf den Kopf geschissen hat, die die offensichtlich immer noch glauben, dass die FPÖ eine Arbeiterpartei ist, würden sie womöglich sofort wieder wählen. Da versagt ein ganzer Staat. Da ist was nicht mehr normal. Der Mann, der eine der wichtigsten Positionen im Staat besetzt und einen Staatsstreich plant, tritt zurück und der Innenminister wird entlassen und das wars? Und es kann passieren, dass ein machtgeiler Sebastian Kurz im Herbst mit dieser verschmierten und ranzigen Bande gleich noch einmal eine Koalition eingeht. Sind wir noch zu retten ?
Im Anschluss ein paar Vorschläge für die Justiz
§ 246 StGB Staatsfeindliche Verbindungen
(1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschließlicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt.
(3) Wer an einer solchen Verbindung sonst teilnimmt oder sie auf eine andere als die im Abs. 2 bezeichnete Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
§278a STGB (Mafiaparagraph)
Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt, 1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist, 2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und 3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Wie die FPÖ im Internet dafür sorgt, dass diese aberwitzigen Vorgänge in einen Kontext der Verharmlosung und Schuldumkehr eingefügt werden, können Sie hier nachlesen bitte tun sie es auch!
Und der Gipfelpunkt der Unverfrorenheit: Bumsti bastelt bereits an seiner Rückkehr in die Politik
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und die Philippa bastelt mit…
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