In den 50er und 60er Jahren galten Medikamente aus der Schweiz als besonders wirksam. Man traute den gewissenhaften Schweizern einfach zu, dass alles, was sie machten, von einer grundlegenden Gediegenheit und wohlüberlegt sei, so wie bei ihren Präzisionsuhren. Mein alter Hausarzt hat damals, wenn er ein Medikament als besonders sicher und von überragender Wirksamkeit beschreiben wollte, immer gesagt: Das kommt aus der Schweiz. Er hat das nicht überstrapaziert, aber wenn es notwendig war, wurde die Herkunft zu therapeutischen Zwecken instrumentalisiert. Nun hat die Schweiz noch vor der EU den Pfizer- Impfstoff gegen das Coronavirus in einem regulären Verfahren zugelassen. In einem regulären Verfahren heißt, alle notwendigen Prüfschritte hinsichtlich Wirksamkeit und Verträglichkeit wurden von den Schweizer Gesundheitsbehörden nach den standardisierten Normen durchgeführt. Also keine Notzulassung * wie in Amerika, wo der abgewählte Donald Trump damit noch einmal Punkte sammeln will, weil er bis jetzt alles versaut hat, sondern eine nach den üblichen Schweizer Verfahren zur Prüfung von Arzneimitteln von dazu befähigten Wissenschaftlern durchgeführte Untersuchung, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit auf das Genaueste untersucht, um etwaige Schäden zu verhindern. Gründlich und umsichtig, wie die Schweizer das immer schon machen.
Und da heißt es immer, die Schweizer sind langsam.
*Eine Notzulassung wie in Amerika schließt die Haftung der Hersteller für etwaige Gesundheitsschäden, die durch ein Medikament ausgelöst werden, aus. Der Staat übernimmt die Haftung. Bei einer regulären Zulassung, wie die Schweiz es macht und jetzt auch die EU, haftet der Hersteller für etwaige Gesundheitsschäden. Nachdem jetzt Milliarden Menschen mit diesem Impfstoff geimpft werden, wäre die Firma bankrott, wenn sie tatsächlich etwas übersehen hätten. Also wird jemand so etwas riskieren?
Stimmt das wirklich? Ich lese §1b im Impfschadensgesetz in Ö so, dass der Staat auch haftet, wenn er eine Impfung empfiehlt, was er ja tut.
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§ 1b. (1) Der Bund hat ferner für Schäden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes
Entschädigung zu leisten, die durch eine Impfung verursacht worden sind, die nach einer gemäß
Abs. 2 erlassenen Verordnung zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand
der Bevölkerung im Interesse der Volksgesundheit empfohlen ist.
(2) Der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz hat durch Verordnung
jene Impfungen zu bezeichnen, die nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft
zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesseder Volksgesundheit empfohlen sind.
Für mich heißt das, es muss eine Verordnung erlassen werden, die, wie es bei den Pocken war, eine Verpflichtung zur Impfung enthält. Für primär durch einen wissenschaftlich nicht ausreichend untersuchten oder fahrlässig nicht ausreichend untersuchten Impfstoff verursachte Schäden haftet wohl der Hersteller. Hilfe ist hier irgendwo ein Jurist, damit wir die Haftungsfrage klären können?
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