Präzedenzloser Anforderungsfall

„Was mich schon betroffen macht ist, dass offensichtlich manche den Eindruck gewonnen haben, dass es nicht genügend Respekt gegenüber der Verfassung und ihren Einrichtungen geben könnte“.

Herr Blümel geht scheinbar in sich und entschuldigt sich für den Eindruck den wir gewonnen haben? Darauf kann ich nur mit einem Zitat von Peter Handke antworten: Stecken Sie sich Ihre Betroffenheit …sonst wo hin. Sie brauchen sich nicht für meinen Eindruck entschuldigen, den gewinne ich nämlich selber, dafür sind Sie nur mittelbar verantwortlich. Aber dieser  Eindruck ist verheerend. Der Verfassungsgerichtshof muss einen Minister mit der Drohung,  ansonsten den Bundespräsidenten  zur Exekution auszusenden, zur Herausgabe von Beweismaterial zwingen.  Ich habe mir das schon letzte Woche vorgestellt, wie Alexander van der Bellen mit Helm und Säbel ausrückt, hinter ihm mehrere Generäle mit gezogenen Pistolen….. Aber mein Eindruck, den ich gewonnen habe, wird durch diese eher humoristische Vorstellung nicht verändert. Es ist offensichtlich, dass Blümel die Verfassung unseres Landes, auf die er einen Eid geschworen hat, nicht im Geringsten ernst nimmt. Es ist weiters offensichtlich, dass die angeforderten Unterlagen schwer wiegen. Der  Umstand, dass er die Lieferung letztendlich zwar durchführt, aber in einer Form, die eine Auswertung unmöglich macht, erweckt den Eindruck , dass er was zu verbergen hat und damit verhindern will, dass der Untersuchungsausschuss Beweise für weitere Malversationen findet. Dem Großteil der Österreicher  ist nicht wirklich bewusst, was das bedeutet: Es bedeutet: Wenn ich damit durchkomme, (und das tut er offensichtlich),  dann geht noch mehr. Wir  werden  uns noch wundern, was alles geht…..

PS: Sehr  gefährlich  und sehr nahe an der Manipulation der Wahrheit ist die Darstellung des Geschehens durch den momentanen türkisen Oberbeschwichtiger Andreas Hanger oder in den O.Ö.Nachrichten. Einem Artikel zum Geschehen folgt eine plakatives  Für und Wider zweier Redakteure, ( Lucian Mayringer und Dietmar Mascher), die damit den Eindruck erwecken, dass es zum Entscheid des Verfassungsgerichtshofes legitime alternative Sichtweisen geben könnte und somit Blümel doch auch Recht hat.   Wenn der Verfassungsgerichtshof als oberste Instanz etwas anordnet, dann ist dem Folge zu leisten, ohne Für und Wider. Es ist ein Urteil in letzter Instanz. Auch ein Herr Blümel hat zu liefern, ohne an den Haaren herbeigezogenen rechtliche Bedenken über private Informationen wie Krankenstände und dergleichen als Vorwand zu benutzen. Denn damit  stellt sich Herr Blümel schon über den Verfassungsgerichtshof!  

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