Die Gans wurde gestohlen. Der Verdacht fällt auf eine Bande, der auch der Fuchs angehört. Fellreste am Zaun und Fußspuren vor dem Gänsestall lassen keinen Zweifel. Aber der Fuchs und seine Mannen bestreiten alles, auch das, was bereits bewiesen ist. Die Tiere beschließen deshalb einen Untersuchungsausschuss. Der soll klären, wer wann wo war und wer was wann getan hat und wie sich wer wo und wann verhalten hat. Jetzt ist aber der Fuchs Mitglied im Rat der Tiere und besteht darauf, dass ihm Kraft seiner Position im Rat der Tiere der Vorsitz im Untersuchungsausschuss zusteht. Das stößt bei den anderen Tieren nicht unbedingt auf Gegenliebe und sie versuchen ein wenig hilflos – so scheint es – den Vorsitz des Fuchses im Untersuchungsausschuss zu verhindern, weil es ja in der Rechtsgeschichte unüblich ist, dass ein Tatverdächtiger über seine eigenen Vergehen zu Gericht sitzt. Aber der Fuchs hat immer noch einen starken Rückhalt bei den Tieren des Waldes und seine Mannen scheuen vor keiner noch so gefinkelten Rechtsauslegung zurück und der Fuchs beteuert, dass er ja sowieso auf Grund seiner verantwortungsvollen Position im Rat der Tiere für niemanden Partei ergreifen dürfe, nicht einmal für sich selbst. Außerdem gilt die Unschuldsvermutung, weil die steht schon im Corpus Juris Civilis des Kaisers Justinian und da heißt es, dass jeder so lange unschuldig ist bis seine Schuld eindeutig bewiesen ist. Also was 1400 Jahre Recht ist, kann nicht einfach umgangen werden. Und wie kann jemand, der laut geltender Unschuldsvermutung demnach vollkommen unschuldig ist, daran gehindert werden, einen Untersuchungsausschuss zu leiten? Das ist die reine Willkür, meint der Fuchs und kommt damit durch. So wird der Untersuchungsausschuss vom Fuchs geleitet und das Ergebnis wird dann wohl irgendwann im „Waldboten“ veröffentlicht werden. Und es wird lauten: Untersuchungsausschuss bestätigt: Fuchs & Co. haben die Gans nur geliehen.