Der legendäre Krimi von Edgar Wallace könnte Vorbild für die neue Coronaverordnung gewesen sein. Zumindest gibt es ein paar Eckpunkte, die an diesen recht einfältig konstruierten Kinofilm aus dem Jahr 1959 erinnern.
Ähnlich wie der Krimi damals, dessen Drehbuch etliche Schwächen und unlogische Wendungen hatte, hat auch die neue Corona-Verordnung eine Anzahl von dramaturgischen Wendungen, die man nicht wirklich versteht. Ursache ist, dass für die neue Staffel das Drehbuch jetzt bereits vom 3. Gesundheitsminister bearbeitet wurde. Dazu kommt, dass auch die Wirtschaftskammer und zahlreiche andere fachfremde Personen mitgeschrieben haben und die wirklich kompetenten Autoren gar nicht mitreden durften. Zahlreiche Schauspieler, die anfangs für tragende Rollen gecastet wurden, sind nicht mehr dabei, weil sich herausgestellt hat, dass ihre Begabung nicht einmal für eine Laienschauspieltruppe genügt hätte. Die Neuen sind aber auch nicht besser. Für die Massenszenen stehen noch immer die gleichen unterbelichteten Figuren zur Verfügung: Ungeimpfte spielen Ungeimpfte und Maskenverweigerer spielen Maskenverweigerer. Die dürfen allerdings eigenverantwortlich handeln. Man verlässt sich auf jene, auf die man sich schon bisher nicht verlassen konnte, und der Regisseur gibt ihnen faktisch freie Hand.
Für den Titel ausschlaggebend: Man darf jetzt auch als coronapositiv Getesteter ins Schwimmbad. Schwimmen darf man allerdings nur mit Maske. Was für ein genialer Plot, typisch B- Movie eben mit miserablen Spezial-Effekts. Hoffen wir, dass in diesem Splatter- Movie, zu den vielen Untoten, die es bereits im ersten und zweiten Teil gab, nicht ein paar hundert neue dazu kommen.